DFV-Dichtungen
Dichtungs-, Fertigungs- und Vertriebs GmbH
DIN EN ISO 9001:2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Juli 2019) 
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  1. Allgemeines
    Für alle Lieferungen und Verträge mit dem Besteller gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Bestellers werden ausdrücklich nicht anerkannt; dies gilt auch bei vorbehaltloser Ausführung der Bestellung.

  2. Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind einschließlich aller Muster und sonstigen Angaben grundsätzlich unverbindlich.

    Der Liefervertrag mit dem Besteller kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung zustande. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich, gilt der Vertrag spätestens mit Ausführung der Lieferung als abgeschlossen. In diesem Fall gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Tritt der Besteller ungerechtfertigt vom Vertrag zurück oder weigert er sich, diesen zu erfüllen, so sind wir, unbeschadet der Nachweismöglichkeit eines höheren Schadens im Einzelfalle, berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Rechnungsbetrages abzüglich der uns ersparten Aufwendungen zu fordern, sofern nicht nachgewiesen wird, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

  3. Lieferung
    Die Lieferung erfolgt ab Werk und schnellstmöglich an die vom Besteller angegebene Lieferadresse; eventuelle Angaben zu einem Liefertermin sind jedoch grundsätzlich unverbindlich.

    Bei von uns nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung (bspw. in Folge höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretender ausbleibender Belieferung durch Unterlieferer) sind wir zum Rücktritt berechtigt. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten, übernommen haben. Teillieferungen sind zulässig.

  4. Gewährleistung und Haftung
    Wir gewährleisten, dass die gelieferte Sache bei Gefahrübergang für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art der Sache erwarten kann.

    Entspricht die gelieferte Sache nicht diesen Anforderungen, so ist der Besteller berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, d. h., nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

    Hat der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt, so kann er nach erfolglosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.

    Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht,

    1. wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma DFV GmbH oder einem ihrer Vertreter beruht;
    2. wenn der Schaden auf ein fahrlässiges Verhalten von der DFV GmbH oder einem ihrer Vertreter beruht, bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht in Höhe des typischen unvorhersehbaren Schadens;
    3. wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit einer Person durch eine von der DFV GmbH zu vertretende Pflichtverletzung verletzt wurden;
    4. bei Schadensersatzansprüchen des Bestellers gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz

    Darüber hinaus sind alle Schadensersatzansprüche, nicht zuletzt für reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

    Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung des Produktes für eine bestimmte Verwendungsmöglichkeit, wenn wir die Eignung nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Eignung des Produktes für die von ihm gedachte Verwendung selbst zu überprüfen.

  5. Verjährung der Gewährleistungsansprüche
    Die Gewährleistungsdauer beträgt bei Lieferungen außerhalb von Verbrauchsgüterkaufverträgen 12 Monate ab Gefahrübergang. Mängel müssen uns spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Durch Arbeiten und Lieferungen aufgrund von Gewährleistungen wird die ursprüngliche Gewährleistungszeit nicht verlängert. Bei versteckten Mängeln hat die Meldung innerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen. Zeigt sich der Mangel erst später als sechs Monate nach Übergabe, hat der Käufer den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es uns frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergang keine Sachmängel aufwies.

  6. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung unserer Ansprüche unser Eigentum. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Er tritt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen schon jetzt ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

  7. Warenrücknahme
    Warenrücknahmen erfordern unsere vorherige Zustimmung. Die Bedingungen werden im Einzelfall festgelegt.

  8. Zahlungsbedingungen
    Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Nach dieser Frist tritt Verzug ein, der uns berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu erheben; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Wechsel oder Schecks, deren Annahme wir uns vorbehalten, gelten erst nach Einlösung als geleistete Zahlung.

    Ist ein Käufer uns gegenüber mit Zahlung im Rückstand, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Zahlung des geschuldeten Betrages zurückzuhalten oder von diesen und anderen Verträgen zurückzutreten.

    Der Mindestrechnungswert beträgt 25,00 EUR.

  9. Mengen und Werkzeuge
    Wir behalten uns vor, bis zu 10% mehr oder weniger als die bestellte Menge zu liefern. Für die Einhaltung von Gewichten und Maßen sowie spezifischen Gewichten kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Wir behalten uns Abweichungen von bis zu 10 % nach oben oder unten vor.

    Für den Bau von Spezialwerkzeugen stellen wir einen Werkzeugkostenanteil in Rechnung. Das Werkzeug selber bleibt unser Eigentum.

  10. Abrufaufträge
    Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer Lieferungs- und Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach verstreichen einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen.

  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Der Gerichtsstand ist Berlin.

  12. Salvatorische Klausel
    Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht berührt werden.